Soziale Verantwortung des Unternehmens

Die wichtigsten Veränderungen in der Gesellschaft in den letzten Jahren deuten auf ein Bild von einem Unternehmen hin, das seine Tätigkeit nicht nur auf rein industrielle, kommerzielle und finanzielle Aspekte beschränken, sondern auch eine andere betriebswirtschaftliche Auffassung haben sollte, in der die soziale Komponente einen hohen Stellenwert in seiner Werteskala einnimmt.

AUSA ist sich dessen bewusst und befolgt die hier dargestellten Grundsätze der sozialen Verantwortung des Unternehmens und des Verhaltenskodex, und entwickelt und bereichert sie kontinuierlich.

Grundsätze der sozialen Verantwortung des Unternehmens

Respekt und Unterstützung:

  • der international anerkannten Menschenrechte
  • der persönlichen Entwicklung von Kindern, ihrer Gesundheit und Würde
  • aller Mitarbeiter gleichermaßen, unabhängig von Geschlecht, Rasse, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung
  • der Chancengleichheit bei der Personalauswahl
  • des Grundsatzes des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit, unabhängig vom Geschlecht
  • des Rechts auf eine angemessene Vergütung
  • der Umsicht und Fairness bei der Entlohnung und den Arbeitsbedingungen
  • der Bildungsmaßnahmen für Mitarbeiter, um ein hohes Maß an Leistung und Qualität der Arbeit zu ermöglichen
  • der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz
  • der Anwendung vergleichbarer Grundsätze für Lieferanten und Kunden
  • der Erhöhung der Energieeffizienz von Anlagen und des sonstigen Verbrauchs durch Rationalisierung des Einsatzes von Ressourcen (Energie, Wasser etc.)
  • der von den Kunden erwarteten Professionalität und Einhaltung von Fristen und Qualitätsstandards

Ablehnung jeder Form von:

  • Zwangsarbeit
  • entwürdigendem und beleidigendem Verhalten, sowohl verbal als auch körperlich

Die Mitarbeiter müssen mit Loyalität und Engagement für das Unternehmen handeln, zum höchsten Qualitätsniveau der angebotenen Produkte beitragen, um es produktiver, effizienter und wettbewerbsfähiger zu machen und Wachstum und wirtschaftliche Stabilität zu erreichen.

Jede Person an ihrer Stelle, unter Förderung ihrer Talente und Verdienste, in einer agilen und wohldefinierten Struktur, die für die kontinuierliche Verbesserung und Umsetzung von innovativen Prozessen geschaffen wird.

Die Mitarbeiter haben zu einem positiven Arbeitsumfeld beizutragen.

Verhaltenskodex

I.- Geltungsbereich

Dieser ethische Verhaltenskodex gilt für alle Personen, die zur Belegschaft des Unternehmens gehören, und regelt die Beziehungen zwischen Mitarbeitern und Dritten (Unternehmen) sowie die Beziehungen mit öffentlichen Behörden.

II.- Allgemeine Grundsätze

Das Grundprinzip dieses Kodex ist die Verpflichtung des Unternehmens zur Einhaltung und Durchsetzung der geltenden Gesetze, da er Voraussetzung für ein kosteneffektives Langzeitmanagement ist und auf Grundsätzen und Werten basiert.

Jeder Mitarbeiter hat die Verantwortung, die Gedanken und den Inhalt dieses Kodex zu kennen und einzuhalten und zu versprechen, mit Verantwortungsbewusstsein, Ehrlichkeit und Respekt vor der Würde des Menschen zu handeln.

Alle Angestellten und Direktoren sind dafür verantwortlich, dass ihre Mitarbeiter diesen Kodex kennen und dessen Inhalte einhalten.

Sollten Zweifel zu seiner Anwendung auftreten, muss der Arbeitnehmer die Personalabteilung informieren.

III.- Interessenkonflikte

Beziehungen mit Lieferanten und Kunden

  • Die Mitarbeiter dürfen keine Einladungen, Geschenke oder Gefälligkeiten fordern oder annehmen.
  • Die Mitarbeiter dürfen von den Lieferanten oder Kunden keine finanziellen Leistungen jeglicher Art erbitten oder annehmen.
  • Die Mitarbeiter dürfen nur dann in den Genuss von Ermäßigungen und anderen Privilegien von Anbietern und Kunden kommen, wenn diese unterschiedslos allen Mitarbeitern des Unternehmens angeboten werden.
  • Wenn Einladungen, Geschenke oder Gefälligkeiten abgelehnt werden, haben die Mitarbeiter auf den Verhaltenskodex zu verweisen.
  • Bei Zweifeln darüber, wie man vorgehen sollte, müssen der unmittelbare Vorgesetzte und die Personalleitung konsultiert werden.

Berufliche Tätigkeiten

  • Die Mitarbeiter dürfen nicht eine andere bezahlte Tätigkeit ausüben ohne die ausdrückliche vorherige Inkenntnissetzung der Unternehmensleitung, wobei in jedem Fall verboten ist, Tätigkeiten auszuüben, die gegen die Interessen des Unternehmens verstoßen oder ihre Leistung im Unternehmen beeinträchtigen könnten.
    Mit gemeinnützigen oder karitativen Organisationen zusammenzuarbeiten ist gestattet und wünschenswert.
  • Die Mitarbeiter und ihre unmittelbaren Familienangehörigen dürfen nicht ohne vorherige Inkenntnissetzung der Unternehmensleitung direkt oder indirekt Beteiligungen besitzen an Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit mit der des Unternehmens konkurriert.

IV.- Interne Kontrolle

Materielle Ressourcen

Die Arbeitswerkzeuge des Unternehmens und insbesondere Computergeräte dürfen nur für dienstliche Zwecke verwendet werden und ihre Verwendung für persönliche Angelegenheiten ist zu unterbinden.

Schutz von Eigentum

  • Die Mitarbeiter tragen Verantwortung für den unberechtigten Zugriff und die unberechtigte Nutzung des Unternehmensvermögens, sowie für dessen Schutz vor Diebstahl und Verlust.
  • Die Mitarbeiter müssen die Vertraulichkeit der vom Unternehmen generierten Informationen bewahren, sowohl während des Arbeitsverhältnisses wie auch nach seiner Beendigung.
  • Die im Unternehmen generierten Unterlagen gehören ausschließlich ihm. Daher müssen sie in Übereinstimmung mit den diesbezüglich geltenden Vorschriften erstellt und aufbewahrt werden, wobei ihre Vervielfältigung strikt untersagt ist.
  • Die Mitarbeiter haben alle Vorschriften über den Einsatz, Zugriff und die Sicherheit von Software, Informationstechnologien, E-Mail, Internet/Intranet und allen anderen System zu befolgen.
  • Die Mitarbeiter müssen alle Bestimmungen zum Datenschutz beachten.